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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.02.1982, Az.: 4 AZR 466/79

Besonders schwierige Tätigkeiten; Breite des fachlichen Wissens; Spezialkenntnisse; Außergewöhnliche Erfahrung; Besonderes Maß der Verantwortung; Einholung eines Obergutachtens; Ablehnung eines Antrages; Ermessen der Tatsachengerichte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.02.1982
Aktenzeichen
4 AZR 466/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10061
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Koblenz 25.04.1978 - 3 Ca 1571/74
LAG Mainz 13.03.1979 - 3 Sa 363/78

Fundstellen

  • BAGE 38, 17 - 31
  • PersV 1984, 211

Amtlicher Leitsatz

1. Besonders schwierige Tätigkeiten i.S. der BAT Anl. 1a VergGr Ib Fallgruppe 1 müssen sich durch besonders herausgehobene und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppe herausragende fachliche Anforderungen hervorheben; das kann z.B. durch die Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, durch Spezialkenntnisse oder außergewöhnliche Erfahrung geschehen.

2. Das besondere Maß der Verantwortung nach BAT Anl. 1a VergGr Ia Fallgruppe 1 kann sich auch aus Auswirkungen auf die Belange anderer Bundesländer oder der Bundeswehr ergeben. Maßgeblich ist der objektive Zweck der Tätigkeit.

3. Die Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines Obergutachtens steht grundsätzlich im Ermessen der Tatsachengerichte.