Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.02.1982, Az.: 4 AZR 466/79
Besonders schwierige Tätigkeiten; Breite des fachlichen Wissens; Spezialkenntnisse; Außergewöhnliche Erfahrung; Besonderes Maß der Verantwortung; Einholung eines Obergutachtens; Ablehnung eines Antrages; Ermessen der Tatsachengerichte
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.02.1982
- Aktenzeichen
- 4 AZR 466/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10061
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Koblenz 25.04.1978 - 3 Ca 1571/74
- LAG Mainz 13.03.1979 - 3 Sa 363/78
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
- § 412 ZPO
Fundstellen
- BAGE 38, 17 - 31
- PersV 1984, 211
Amtlicher Leitsatz
1. Besonders schwierige Tätigkeiten i.S. der BAT Anl. 1a VergGr Ib Fallgruppe 1 müssen sich durch besonders herausgehobene und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppe herausragende fachliche Anforderungen hervorheben; das kann z.B. durch die Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, durch Spezialkenntnisse oder außergewöhnliche Erfahrung geschehen.
2. Das besondere Maß der Verantwortung nach BAT Anl. 1a VergGr Ia Fallgruppe 1 kann sich auch aus Auswirkungen auf die Belange anderer Bundesländer oder der Bundeswehr ergeben. Maßgeblich ist der objektive Zweck der Tätigkeit.
3. Die Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines Obergutachtens steht grundsätzlich im Ermessen der Tatsachengerichte.