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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.02.1982, Az.: 4 AZR 393/79

Vorprozeß; Vergütung; Rechtskraft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.02.1982
Aktenzeichen
4 AZR 393/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10059
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Ulm 03.11.1978 - 2 Ca 576/76
LAG Stuttgart 02.02.1979 - 5 Sa 171/78

Fundstellen

  • BAGE 38, 7 - 17
  • MDR 1982, 694 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Wird in einen Vorprozeß rechtskräftig festgestellt, daß einem Angestellten Vergütung nach VergGr III BAT zusteht, entfaltet dieses Urteil keine Rechtskraftwirkung für den Anspruch des Angestellten auf Vergütung nach VergGr IIa BAT in der ab 1.1.1975 geltenden Fassung.