Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.01.1982, Az.: 5 AZR 755/79
Ausschlußfristen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.01.1982
- Aktenzeichen
- 5 AZR 755/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10149
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Stuttgart 18.01.1978 - 3 Ca 359/77
- LAG Stuttgart 17.05.1979 - 11 Sa 12/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 37, 344 - 348
- NJW 1982, 1830-1831 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ansprüche aus selbständig neben dem Arbeitsverhältnis abgeschlossenen anderen bürgerlich-rechtlichen Verträgen werden in der Regel von der Ausschlußklausel des § 16 BRTV-Bau nicht erfaßt.
2. Hierzu gehören Ansprüche aus Miet- oder Kaufverträgen, die der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer zwar mit Rücksicht auf dessen Firmen- oder Betriebszugehörigkeit abschließt, für die das Arbeitsverhältnis aber keine rechtliche Bedeutung hat.