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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.01.1982, Az.: 5 AZR 755/79

Ausschlußfristen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.01.1982
Aktenzeichen
5 AZR 755/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Stuttgart 18.01.1978 - 3 Ca 359/77
LAG Stuttgart 17.05.1979 - 11 Sa 12/78

Fundstellen

  • BAGE 37, 344 - 348
  • NJW 1982, 1830-1831 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ansprüche aus selbständig neben dem Arbeitsverhältnis abgeschlossenen anderen bürgerlich-rechtlichen Verträgen werden in der Regel von der Ausschlußklausel des § 16 BRTV-Bau nicht erfaßt.

2. Hierzu gehören Ansprüche aus Miet- oder Kaufverträgen, die der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer zwar mit Rücksicht auf dessen Firmen- oder Betriebszugehörigkeit abschließt, für die das Arbeitsverhältnis aber keine rechtliche Bedeutung hat.