Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.12.1981, Az.: 3 AZR 71/79
Versichderungspflicht; Öffentlicher Dienst; Schuldvorwurf; Sozialversicherungsbeitrag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.12.1981
- Aktenzeichen
- 3 AZR 71/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10056
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 31.10.1978 - 6 Sa 726/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1982, 910
- VersR 1982, 684
Amtlicher Leitsatz
1. Läßt die Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofs des Bundes die Rechtsauffassung erkennen, daß eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes nicht versicherungspflichtig sei, so kann einem Arbeitgeber kein Schuldvorwurf i. S. von § 395 Abs. 2 RVO gemacht werden, wenn er bis zum Abschluß eines sozialgerichtlichen Musterprozesses für solche Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge einbehält und entrichtet.
2. Hat jedoch das BSG die Versicherungspflicht der betreffenden Arbeitnehmergruppe rechtsgrundsätzlich geklärt, kann eine weitere Untätigkeit des Arbeitgebers nicht ohne weiteres damit entschuldigt werden, daß eine Abstimmung zwischen verschiedenen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes erforderlich und zeitraubend gewesen sei.