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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.12.1981, Az.: 5 AZR 953/79

Lohnfortzahlung; Lohnfortzahlungsanspruch; Krankheitsfall; Verhinderungsfall; Kündigung; Arbeitsunfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.12.1981
Aktenzeichen
5 AZR 953/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10012
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 01.08.1979 - 6 Sa 37/79

Fundstellen

  • BAGE 37, 189 - 195
  • JR 1982, 484
  • NJW 1982, 1664 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nach § 6 Abs. 15.1 LFZG ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, den Lohn des erkrankten Arbeiters über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zum Ende des Verhinderungsfalls fortzuzahlen, der Anlaß der Kündigung war.