Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.11.1981, Az.: 3 AZR 1134/78
Widerruf; Versorgunszusage; Wirtschaftliche Notlage; Sanierung; Versorgung; Versorgungsrecht; Versorgungsanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.11.1981
- Aktenzeichen
- 3 AZR 1134/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10081
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 09.11.1978 - 11 Sa 103/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1982, 1829-1830 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1982, 862
- ZIP 1982, 733-735
Amtlicher Leitsatz
Der Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ist nur insoweit und so lange wirksam, wie die geplante Sanierung Erfolg verspricht. Wenn Sanierungsmaßnahmen, die ursprünglich aussichtsreich zu sein schienen, später scheitern, leben die widerrufenen Versorgungsrechte wieder auf.