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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.09.1981, Az.: 4 AZR 108/79

Kabelbau; Kabelverlegung mit Erdarbeiten; Überwiegende Beschäftigung; Geltungsbereich eines bestehenden Tarifvertrags; Änderung durch spätere Tarifnorm

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.09.1981
Aktenzeichen
4 AZR 108/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wiesbaden 06.10.1977 - 3 Ca 657/77
LAG Frankfurt 03.10.1978 - 3 Sa 31/78

Fundstellen

  • BAGE 36, 211 - 218
  • JR 1982, 396

Amtlicher Leitsatz

1. Zum vom Geltungsbereich des BauRTV 1971 ausgenommenen Kabelbau gehört die eigentliche Kabelverlegung einschließlich der dazu erforderlichen Erdarbeiten. Werden beide Tätigkeiten im gleichen Betrieb verrichtet, kommt es nicht darauf an, womit die Arbeitnehmer überwiegend beschäftigt werden.

2. Der Geltungsbereich eines bestehenden und praktisch angewendeten Tarifvertrages kann durch eine spätere Tarifnorm grundsätzlich nicht rückwirkend verändert werden.