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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.09.1981, Az.: 4 AZR 48/79

Kommanditgesellschaft; Haftung; Gesamtschuldner; Verurteilung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.09.1981
Aktenzeichen
4 AZR 48/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10066
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 13.12.1978 - 2 (1) Sa 376/78

Fundstellen

  • BAGE 36, 183 - 187
  • JR 1982, 484
  • KTS 1982, 288

Amtlicher Leitsatz

Für Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft gegenüber ihren Gläubigern haften die Gesellschaft und deren persönlich haftende Gesellschafter nicht als Gesamtschuldner, wohl aber wie Gesamtschuldner. Im Prozeß gegen Gesellschaft und Komplementär ist daher ihre Verurteilung als unechte Gesamtschuldner oder wie Gesamtschuldner auszusprechen.