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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.07.1981, Az.: 6 AZR 898/78

Schwerbehinderung; Urlaubsanspruch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.07.1981
Aktenzeichen
6 AZR 898/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10150
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wesel 29.03.1978 - 3 Ca 231/78
LAG Düsseldorf 28.07.1978 - 4 Sa 643/78

Fundstellen

  • BB 1982, 992
  • DB 1981, 2335

Amtlicher Leitsatz

1. Der Umfang des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte hängt nicht von der Öffnungszeit eines Betriebs, sondern von der Arbeitszeit ab.

2. Werktage, die für die Mehrzahl der Beschäftigten im Betrieb regelmäßig arbeitsfrei sind, werden bei der Berechnung des Zusatzurlaubs nicht mitgezählt.

3. Es kommt nicht darauf an, ob die Arbeitnehmer im Betrieb am gleichen Tag oder aus Gründen der Betriebsorganisation gruppenweise an unterschiedlichen Tagen von der Arbeit freigestellt sind.