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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.03.1981, Az.: 4 AZR 1026/78

Bestimmter Aufgabenbereich; Tätigkeitsmerkmal; Lagerverwalter; Lagervorsteher; Arbeitsvorgang; Vorsteher eines Lagers; Vorsteher eines Magazins; Vorsteher eines Lagerhofes

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.03.1981
Aktenzeichen
4 AZR 1026/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10171
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Stuttgart 27.04.1978 - 6 Ca 377/77
LAG Stuttgart 25.08.1978 - 5 Sa 75/78

Fundstellen

  • PersV 1983, 249
  • RiA 1981, 235

Amtlicher Leitsatz

1. Erheben die Tarifvertragsparteien einen bestimmten Aufgabenbereich zum Tätigkeitsmerkmal (hier: Lagerverwalter, Lagervorsteher), sind alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenzufassen, soweit sie nicht tariflich besonders bewertet sind.

2. Dem Vorsteher eines Lagers, Magazins oder Lagerhofes muß zumindest ein Bediensteter unterstellt sein.