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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.02.1981, Az.: 1 ABR 101/78

Betriebsaufspaltung; Betriebsänderung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.02.1981
Aktenzeichen
1 ABR 101/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 10116
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Lörrach 19.05.1978 - 4 BV 4/78
LAG Stuttgart 11.10.1978 - 9 TaBV 4/78

Fundstellen

  • DB 1981, 1190-1191 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 646
  • NJW 1981, 2716-2717 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Aufspaltung eines Unternehmens in je eine rechtlich selbständige Besitz- und Produktionsgesellschaft der Art, daß die Produktionsgesellschaft die Betriebsmittel von der Besitzgesellschaft pachtet und die Arbeitnehmer übernimmt, ist keine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG. Der damit verbundenen möglichen Gefährdung künftiger Ansprüche der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer kann nicht mit Mitteln des Betriebsverfassungsgesetzes begegnet werden.