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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.01.1981, Az.: 4 AZR 892/78

Lohnberechnung; Bereitschaftsdienst

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.01.1981
Aktenzeichen
4 AZR 892/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10197
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Detmold 31.01.1978 - 2 Ca 660/77
LAG Hamm 12.07.1978 - 1 Sa 312/78

Fundstelle

  • DB 1981, 1195 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Muß sich ein Kraftfahrer im Krankentransportdienst während des Nachtdienstes für Arbeitseinsätze in einer Rettungswache lediglich in einem Ruheraum bereithalten, liegt keine Arbeit, sondern Arbeitsbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienst vor, die nach § 18 Abs. 2 MTL II nur mit 50 v. H. als Arbeitszeit für die Lohnberechnung zu bewerten ist.