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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.12.1980, Az.: 2 AZR 934/78

Tarifvertrag; Dienstunfähigkeit; Feststellung durch Arzt; Lohntarifvertrag der DBB

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.12.1980
Aktenzeichen
2 AZR 934/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10116
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 21.06.1978 - 2 Sa 97/78

Fundstellen

  • BAGE 34, 365 - 383
  • NJW 1982, 713 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Bestimmt ein Tarifvertrag, daß die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Arbeitnehmers einem Arzt als Dritten entsprechend § 317 BGB verbindlich überlassen wird, so bedeutet dies einen schwerwiegenden mittelbaren Eingriff in den unabdingbaren Schutz des KSchG. Wirksamkeit des § 30 XII 1 des Lohntarifvertrages der DBB.