Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.12.1980, Az.: 5 AZR 570/78

Mitbestimmungsrecht; Allgemeine Richtlinien; Widerruf; Zulagen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.12.1980
Aktenzeichen
5 AZR 570/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10105
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hamburg 07.09.1977 - 9 Ca 462/76
LAG Hamburg 30.03.1978 - 2 Sa 107/77

Fundstellen

  • AiB 1990, 227-253 (Kurzinformation)
  • BB 1981, 789
  • DB 1981, 1045-1046 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG 1972 mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber allgemeine Richtlinien erläßt, nach denen bei einer größeren Zahl von Mitarbeitern jederzeit "widerrufliche Zulagen" widerrufen werden sollen.

2. Erläßt der Arbeitgeber solche Richtlinien, ohne den Betriebsrat zu beteiligen, ist der auf diesen Richtlinien beruhende Widerruf unwirksam.