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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.12.1980, Az.: 4 AZR 259/78

Planung des Lehrprogramms; Verwaltungstätigkeit; Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz; Vorliegen qualifizierender Tätigkeitsmerkmale; Arbeitsvorgang

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.12.1980
Aktenzeichen
4 AZR 259/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10103
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975
  • PersV 1982, 473

Amtlicher Leitsatz

1. Es spricht viel dafür, daß die Planung des Lehrprogramms als Verwaltungstätigkeit anzusehen ist und nicht von Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen erfaßt wird.

2. Es liegt im Rahmen des Beurteilungsspielraumes der Tatsacheninstanz, besondere Schwierigkeit und Bedeutung einer Tätigkeit deshalb abzulehnen, weil sie keine die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Angestellten der BAT Anl. 1a VergGr II übersteigenden Anforderungen erfordert und für die Allgemeinheit über das normale Maß hinausgehende Folgewirkungen nicht herbeigeführt werden.

3. Hat das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerfrei für die gesamte Tätigkeit das Vorliegen der qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale verneint, hat es diese damit auch für jeden denkbaren Arbeitsvorgang abgelehnt.