Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.12.1980, Az.: 3 AZR 163/78

Zeitzuschlag; Arbeit an gesetzlichem Wochenfeiertag; Arbeit am Ostersonntag; Arbeit am Pfingstsonntag; Freizeitausgleich

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.12.1980
Aktenzeichen
3 AZR 163/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10073
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 21.11.1977 - 4 Sa 1384/77

Fundstellen

  • AP Nr. 2 zu § 27 MTB II
  • PersV 1982, 473

Amtlicher Leitsatz

Als Zeitzuschlag für Arbeit an einem gesetzlichen Wochenfeiertag, der auf einen Sonntag fällt, oder für Arbeit am Oster- oder Pfingstsonntag ist gemäß MTB 2 § 27 nur ein Zuschlag von 35 v.H. zu zahlen, wenn ein Freizeitausgleich stattfindet. Ein solcher Freizeitausgleich liegt auch dann vor, wenn die dienstplanmäßige oder betriebsübliche Arbeitszeit an einem Sonntag, der Feiertag ist, durch entsprechende Freizeit nach MTB 2 § 15 Abs. 6 ausgeglichen wird.