Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.12.1980, Az.: 7 AZN 374/80
Arbeitsgerichtsverfahren; Divergenz; Doppelte Begründung; Divergenzfähige Entscheidung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.12.1980
- Aktenzeichen
- 7 AZN 374/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10054
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Nürnberg 21.08.1980 - 1 Sa 23/80
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW 1981, 1687-1688 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Enthält das anzufechtende Berufungsurteil eine doppelte Begründung und weicht nur eine seiner Begründungen von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, so reicht dies zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 II Nr. 2 ArbGG nicht aus.
2. Enthält das anzufechtende Berufungsurteil eine doppelte Begründung und weicht nur eine seiner Begründungen von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, beruht das anzufechtende Urteil nicht auf der Abweichung, weil die zweite Begründung das Berufungsurteil auch allein trägt.