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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.12.1980, Az.: 7 AZN 374/80

Arbeitsgerichtsverfahren; Divergenz; Doppelte Begründung; Divergenzfähige Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.12.1980
Aktenzeichen
7 AZN 374/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10054
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Nürnberg 21.08.1980 - 1 Sa 23/80

Fundstelle

  • NJW 1981, 1687-1688 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Enthält das anzufechtende Berufungsurteil eine doppelte Begründung und weicht nur eine seiner Begründungen von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, so reicht dies zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 II Nr. 2 ArbGG nicht aus.

2. Enthält das anzufechtende Berufungsurteil eine doppelte Begründung und weicht nur eine seiner Begründungen von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, beruht das anzufechtende Urteil nicht auf der Abweichung, weil die zweite Begründung das Berufungsurteil auch allein trägt.