Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.11.1980, Az.: 4 AZR 809/78
Staatlich geprüfte Chemotechniker; Sonstige Angestellte; Vergleichbare Aufgaben; Technische Angestellte; Graduierte Chemieingenieure; Arbeitsvorgang
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.11.1980
- Aktenzeichen
- 4 AZR 809/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10180
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 22.06.1978 - 1b Sa 45/76
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstelle
- AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975
Amtlicher Leitsatz
1. Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für staatlich geprüfte Chemotechniker (Teil II L der Vergütungsordnung) können auf sonstige Angestellte mit vergleichbaren Aufgaben weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden.
2. Technische Angestellte im Sinne des allgemeinen Teils der Vergütungsordnung (BAT Anl. 1a VergGr Va Fallgruppe 1, BAT Anl. 1a VergGr IVb Fallgruppe 21) sind auch graduierte Chemieingenieure und sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
3. Bei einem solchen Angestellten kann die Bedienung und Wartung eines Gaschromatograph-Massenspektrometers ein Arbeitsvorgang sein.