Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.10.1980, Az.: 7 AZR 675/78
Kündigungsschutz; Kurzarbeit; Betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Innerbetriebliche Gründe; Außerbetriebliche Gründe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.10.1980
- Aktenzeichen
- 7 AZR 675/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10102
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 19.05.1978 - 6 Sa 784/77
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1981, 747-748 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 1686-1687 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Während einer Kurzarbeitsperiode sind betriebsbedingte Kündigungen nach § 1 II KSchG nicht ausgeschlossen. Solche sind jedoch nur dann sozial gerechtfertigt, wenn über die Gründe, die zur Einführung von Kurzarbeit geführt haben, weitergehende inner- oder außerbetriebliche Gründe vorliegen.