Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.08.1980, Az.: 5 AZR 759/78
Lohnfortzahlung; Ausgleichsquittung; Verzicht auf Lohnfortzahlung; Bedeutung einer Ausgleichsquittung; Stillschweigende Bedeutung; Erklärungsbewußtsein; Unterschrift
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.08.1980
- Aktenzeichen
- 5 AZR 759/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10131
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Neunkirchen 06.05.1977 - 2 Ca 959/76
Rechtsgrundlage
- § 9 LohnFG
Fundstellen
- DB 1981, 221-222 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 1285-1286 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1980, 1121-1123
Amtlicher Leitsatz
Rechtsgeschäftliche Bedeutung einer Ausgleichsquittung. Ein weitergehender Verzicht, insbesondere ein Verzicht auf einen etwaigen Lohnfortzahlungsanspruch kann in einer solchen Erklärung nur dann gesehen werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Arbeiter diese Bedeutung seiner Unterschrift erkannt hat.