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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.08.1980, Az.: 5 AZR 589/79

Lohnfortzahlung; Einvernehmliche Beendigung; Entgeltfortzahlungsanspruch; Anspruchsvernichtung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.08.1980
Aktenzeichen
5 AZR 589/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10130
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 02.03.1979 - 11 Sa 26/78

Fundstellen

  • DB 1981, 221 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1286-1287 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch des Arbeiters auf Lohnfortzahlung wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters zum Anlaß nimmt, mit diesem die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren (Fortführung von BAG, NJW 1980, 2325 = AP § 6 LohnFG Nr. 10).