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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.07.1980, Az.: 5 AZN 9/80

Arbeitsgerichtsverfahren; Divergenzrevision; Nichtzulassungsbeschwerde; Mehrere Begründungen; Divergenz; Abweichende Begründungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.07.1980
Aktenzeichen
5 AZN 9/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10093
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 28.09.1979 - 5 Sa 770/79

Fundstellen

  • DB 1980, 2296 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1981, 366-367 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Enthält bei einer Nichtzulassungsbeschwerde das angezogene Urteil mehrere Begründungen, die jede für sich die Entscheidung tragen, so liegt eine Divergenz i. S. von § 72 II Nr. 2 und § 72a ArbGG 1979 schon dann vor, wenn das anzufechtende Urteil von einem Rechtssatz aus nur einer dieser Begründungen abweicht.