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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.06.1980, Az.: 4 AZR 437/78

Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Übertragung einer Tätigkeit; Wechsel der Lohngruppe; Vorhandwerker; Widerruf der Bestellung; Einsparung von Haushaltsmitteln

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.06.1980
Aktenzeichen
4 AZR 437/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10067
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 16.03.1978 - 5 Sa 126/77

Fundstellen

  • AP Nr. 6 zu § 9 MTB II
  • PersV 1982, 297

Amtlicher Leitsatz

1. Das Mitbestimmungsrecht des Personalrates nach BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2 ist nur dann gegeben, wenn die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit zu einem Wechsel der Lohngruppe führt. Die Bestellung oder der Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.

2. Im Einzelfall kann die Einsparung von Haushaltsmitteln den Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker rechtfertigen.