Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.06.1980, Az.: 4 AZR 437/78
Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Übertragung einer Tätigkeit; Wechsel der Lohngruppe; Vorhandwerker; Widerruf der Bestellung; Einsparung von Haushaltsmitteln
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.06.1980
- Aktenzeichen
- 4 AZR 437/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10067
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 16.03.1978 - 5 Sa 126/77
Rechtsgrundlagen
- § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG
- § 9 MTB 2
- § 1 TVG
Fundstellen
- AP Nr. 6 zu § 9 MTB II
- PersV 1982, 297
Amtlicher Leitsatz
1. Das Mitbestimmungsrecht des Personalrates nach BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2 ist nur dann gegeben, wenn die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit zu einem Wechsel der Lohngruppe führt. Die Bestellung oder der Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.
2. Im Einzelfall kann die Einsparung von Haushaltsmitteln den Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker rechtfertigen.