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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.06.1980, Az.: 4 AZR 530/78

Tarifvertrag; Übertarifliche Zulage; Vorbehaltlose Gewährung; Weihnachtsgratifikation; Zweifelslösung; Unmöglichkeit der Anrechnung; Anrechnung; Verrechnung; Vertrauenstatbestand; Vertrauen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.06.1980
Aktenzeichen
4 AZR 530/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10021
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 05.04.1978 - 11a Sa 96/78

Fundstellen

  • DB 1980, 2243-2244 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1006-1007 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Rechtsprechung zur vorbehaltlosen Gewährung einer Weihnachtsgratifikation kann nicht auf die Gewährung einer übertariflichen Zulage ohne Vorbehalt angewendet werden. Eine Leistungszulage kann im Zweifel nicht auf eine Tariflohnerhöhung angerechnet werden.

2. Eine übertarifliche Zulage kann im Falle einer Tariflohnerhöhung auch dann angerechnet werden, wenn lange Zeit die übertarifliche Zulage zusätzlich zum Tariflohn gewährt wurde und eine Verrechnung nicht vorgenommen worden ist.