Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.05.1980, Az.: 3 AZR 1103/77
Schulungsvertrag; Arztbesucher; Fernbleiben der Schulung; Vertragsbruch des Schulungspflichtigen; Schadenersatz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.05.1980
- Aktenzeichen
- 3 AZR 1103/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10146
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Berlin 09.12.1976 - 26 Ca 85/76
- LAG Berlin 27.10.1977 - 4 Sa 39/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1980, 1847-1848 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1980, 2375-2376 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wenn ein Schulungsvertrag für den Beruf des Arztbesuchers mit Einmonatsfrist gekündigt werden kann und der Schulungspflichtige die Schulung nicht beginnt mit der Begründung, er wolle den vorgesehenen Einsatz als Arztbesucher nicht wahrnehmen, kann der Arbeitgeber aus diesem Vertragsbruch des Schulungspflichtigen nicht ohne weiteres dessen Pflicht herleiten, für eine Annonce, die 4000,-- DM kostet und mit der ein Ersatzmann gesucht wird, Schadenersatz zu leisten.