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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.01.1980, Az.: 4 AZR 1098/77

Lehrkraft im Angestelltenverhältnis; Schriftlicher Arbeitsvertrag; Übernahme in Angestelltenverhältnis; Ausbildung in DDR; Ausbildung im Bundesgebiet

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.01.1980
Aktenzeichen
4 AZR 1098/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10195
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer
  • PersV 1982, 32

Amtlicher Leitsatz

1. Bestimmt ein mit einer Lehrkraft im Angestelltenverhältnis abgeschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag, daß die Lehrkraft "unter Einreihung in die Vergütungsgruppe IVb" gemäß einem näher bezeichneten Runderlaß "in das Angestelltenverhältnis übernommen wird", so kann sie nicht nur Vergütung nach VergGr IVb sondern auch nach höheren Fallgruppen beanspruchen, soweit die dafür in dem Erlaß aufgezeigten Erfordernisse erfüllt werden.

2. Eine Ausbildung in der DDR steht im Sinne des Runderlasses des niedersächsischen Kultusministers vom 15.12.1966 einer Ausbildung im Bundesgebiet einschl. West-Berlin nicht gleich.

3. Nach dem vorgenannten Erlaß muß die Ausbildung einer in der DDR ausgebildeten Lehrkraft in den jeweils in Betracht kommenden Fachdisziplinen und in pädagogischer Beziehung einer solchen im Geltungsbereich des Grundgesetzes ohne Einschränkung gleichwertig sein.