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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.11.1979, Az.: 6 AZR 934/77

Nebenbeschäftigungen; Arbeitsunfähigkeit; Kündigung; Wettbewerbsgründe; Heilungsprozeß

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.11.1979
Aktenzeichen
6 AZR 934/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10066
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Frankfurt 24.05.1976 - 3 Ca 454/76
LAG Frankfurt 19.07.1977 - 3 Sa 808/76

Fundstellen

  • BB 1980, 836
  • DB 1980, 741-742 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 1917-1918 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nebenbeschäftigungen während der Arbeitsunfähigkeit können eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn sie aus Gründen des Wettbewerbs den Interessen des Arbeitgebers zuwiderlaufen oder durch sie der Heilungsprozeß verzögert wird.