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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.08.1979, Az.: 5 AZR 293/79

Auslegung eines Tarifvertrages; Tarifliche Jahresleistung; Arbeitsunfähigkeit aufgrund Erkrankung; Tarifliche Absicherung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.08.1979
Aktenzeichen
5 AZR 293/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10172
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 30.01.1979 - 6 Sa 1166/78

Fundstellen

  • BB 1980, 103
  • DB 1979, 2377

Amtlicher Leitsatz

Die Auslegung eines Tarifvertrages kann ergeben, daß dem Arbeitnehmer auch dann eine tarifliche Jahresleistung zusteht, wenn er während des ganzen maßgeblichen Kalenderjahres arbeitsunfähig krank war (so nach dem Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens vom 16.12.1971 in der Fassung vom 30.10.1976 in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen).