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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.07.1979, Az.: 3 AZR 173/78

Gesetzlicher Feiertag; Kurzarbeitsperiode; Feiertagsvergütung; Kurzarbeitergeld

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.07.1979
Aktenzeichen
3 AZR 173/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10019
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm - 05.12.1977 - AZ: 10 Sa 970/77

Fundstellen

  • BB 1979, 1828
  • DB 1979, 2232
  • NJW 1980, 1128 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Fällt ein gesetzlicher Feiertag in eine Kurzarbeitsperiode und wäre deshalb die Arbeit an diesem Tage ohnehin ausgefallen, so schuldet der Arbeitgeber Feiertagsvergütung nur in Höhe des Kurzarbeitergeldes, das der Arbeitnehmer ohne den Feiertag bezogen hätte.