Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.06.1979, Az.: 3 AZR 806/78
Versorgungsanwartschaft; Ratierliche Methode; Versorgungsplan für Dienstleistungen; Berechnung der Anwartschaft; Leistungsplanprogression; Gleichverteilung aller Dienstzeiten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.06.1979
- Aktenzeichen
- 3 AZR 806/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10114
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 18.07.1978 - 7 Sa 25/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1979, 1663
- DB 1979, 2431-2432 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Versorgungsanwartschaft ist nach der ratierlichen Methode des BetrAVG § 2 zu berechnen. Sieht der Versorgungsplan für Dienstleistungen eine unterschiedliche Bewertung vor, so hat das für die Berechnung der Anwartschaft nur dann eine Bedeutung, wenn vorgesehen ist, daß die Leistungsplanprogression auch für die Berechnung der Anwartschaft gilt, und wenn eine solche Berechnung für den Arbeitnehmer günstiger ist als die in BetrAltersversorgG § 2 beschriebene Gleichverteilung aller Dienstzeiten.