Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.06.1979, Az.: 5 AZR 361/78
Ärztliche Bescheinigung; Erkranktes Kind; Pflegebedürftigkeit; Berufstätige Eltern
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.06.1979
- Aktenzeichen
- 5 AZR 361/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10107
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 31.01.1978 - 7 (2) Sa 1559/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1979, 1452
- DB 1979, 1993-1995 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine ärztliche Bescheinigung genügt in der Regel für den Nachweis, daß ein erkranktes Kind der Pflege bedarf.
2. Kommen nur der Vater und die Mutter als für die Pflege geeignete Personen in Betracht und sind beide berufstätig, so können grundsätzlich die Eltern darüber entscheiden, wer von ihnen die Pflege übernehmen soll.