Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.05.1979, Az.: 4 AZR 576/77
Internationale Ferienkurse; Arbeitsvorgang; Entsprechende Tätigkeit; Wissenschaftliche Hochschulbildung; Sonstiger Angestellter; Fachspezifische akademische Qualifikation
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.05.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 576/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10129
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 02.06.1977 - 7 Sa 136/76
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- AP Nr. 24 zu §§ 22,23 BAT 1975
- PersV 1980, 475
Amtlicher Leitsatz
1. Die Vorbereitung, Leitung und Abwicklung der an einer Universität regelmäßig stattfindenden Internationalen Ferienkurse kann ein Arbeitsvorgang sein.
2. Die "entsprechende Tätigkeit" eines Angestellten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (VergGr IIa BAT Fallgruppe 1 erste Alternative) muß sich jeweils auf die konkrete wissenschaftliche Hochschulbildung des Angestellten beziehen.
Demgegenüber kann bei einem "sonstigen Angestellten" (zweite Alternative) eine allgemeine, nicht fachspezifische akademische Qualifikation ausreichen. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit ohne Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin ein Urteilsvermögen, einen Bildungsstand und ein Allgemeinwissen eines ausgebildeten Akademikers fordert.