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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.05.1979, Az.: 1 ABR 45/77

Tendenzcharakter; Staatlich anerkannte private Ersatzschule; Internat; Einblicksrecht des Betriebsrats; Bruttogehaltslisten der Lehrer; Bruttogehaltslisten der Erzieher

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.05.1979
Aktenzeichen
1 ABR 45/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1979, 10120
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm - 04.03.1977 - AZ: 3 TaBV 7/77

Fundstellen

  • ARST 1980, 3
  • DB 1979, 2183-2184 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Tendenzcharakter einer staatlich anerkannten privaten Ersatzschule mit angeschlossenem Internat steht dem Einblicksrecht des Betriebsrats in die Bruttogehaltslisten der Lehrer und Erzieher nicht entgegen.