Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.04.1979, Az.: 6 AZR 69/77
Verfahrensrichtlinien; Beratungsgespräche; Förderungsgespräche; Hinzuziehung eines Betriebsratsmitgliedes; Zusammensetzung des Arbeitsentgelts; Beurteilung der Leistungen; Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.04.1979
- Aktenzeichen
- 6 AZR 69/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10134
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 05.10.1976 - 1 Sa 11/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1979, 1755-1756 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 2422 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Führt ein Arbeitgeber nach von ihm aufgestellten Verfahrensrichtlinien sogenannte Beratungs- und Förderungsgespräche mit den Mitarbeitern seines Betriebs durch, ist der zu einem solchen Gespräch eingeladene Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen, soweit in diesem Gespräch in BetrVG § 82 Abs. 2 S. 1 genannte Themen (Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Beurteilung der Leistungen, Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung) erörtert werden.