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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.04.1979, Az.: 6 AZR 69/77

Verfahrensrichtlinien; Beratungsgespräche; Förderungsgespräche; Hinzuziehung eines Betriebsratsmitgliedes; Zusammensetzung des Arbeitsentgelts; Beurteilung der Leistungen; Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.04.1979
Aktenzeichen
6 AZR 69/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10134
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 05.10.1976 - 1 Sa 11/76

Fundstellen

  • DB 1979, 1755-1756 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 2422 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Führt ein Arbeitgeber nach von ihm aufgestellten Verfahrensrichtlinien sogenannte Beratungs- und Förderungsgespräche mit den Mitarbeitern seines Betriebs durch, ist der zu einem solchen Gespräch eingeladene Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen, soweit in diesem Gespräch in BetrVG § 82 Abs. 2 S. 1 genannte Themen (Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Beurteilung der Leistungen, Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung) erörtert werden.