Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 03.04.1979, Az.: 6 ABR 64/76
Einzelnes Betriebsratsmitglied; Einleitung eines Beschlußverfahrens; Überprüfung von Beschlüssen; Rechtsstellung des Betriebsratsmitglieds; Betriebsratstätigkeit; Kostenerstattungspflicht; Rücktrittsbeschlüsse
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.04.1979
- Aktenzeichen
- 6 ABR 64/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1979, 10006
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm - 30.07.1976 - AZ: 3 TaBV 42/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1979, 1504
- DB 1979, 2091-2092 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Auch ein von einem einzelnen Betriebsratsmitglied eingeleitetes Beschlußverfahren zur Überprüfung von Beschlüssen des Betriebsrats, durch die in die Rechtsstellung dieses Betriebsratsmitglieds eingegriffen wird, kann Betriebsratstätigkeit sein und die Kostenerstattungspflicht nach BetrVG § 40 Abs. 1 auslösen. Rücktrittsbeschlüsse des Betriebsrats gemäß BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 3 können aber inhaltlich, insbesondere im Hinblick auf die Gründe nicht überprüft werden.