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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1979, Az.: 4 AZR 438/77

Kassiers; Staatliches Kassenwases; Staatliches Rechnungswesen; Förmliche Bestellung; Oberjustizkasse; Zahlungsverkehr; Allgemeiner Geldverkehr

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.03.1979
Aktenzeichen
4 AZR 438/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10163
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BAGE 31, 346 - 356

Amtlicher Leitsatz

1. Der Begriff des "Kassiers" in der Anlage 1a zum BAT entspricht dem des staatlichen Kassen- und Rechnungswesens.

2. Daher muß ein "Kassier" zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale im Regelfall als solcher förmlich bestellt worden sein. Jedenfalls muß er bei einer Oberjustizkasse baren und unbaren Zahlungsverkehr erledigen sowie die nach den kassenrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Bücher führen.

3. Der Begriff des "unbaren Zahlungsverkehrs" entspricht auch bei den der RKO unterliegenden staatlichen Kassen demjenigen des allgemeinen Geldverkehrs.