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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 27.03.1979, Az.: 6 ABR 39/76

Vorsitzender einer Einigungsstelle; Honoraransprüche; Masseschulden; Einigungsstellenverfahren; Konkurseröffnung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.03.1979
Aktenzeichen
6 ABR 39/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1979, 10158
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Freiburg (Breisgau) 14.04.1976 - 8 TaBV 6/75

Fundstellen

  • BB 1979, 1143
  • DB 1979, 1562-1563 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Honoraransprüche des Vorsitzenden einer Einigungsstelle sind auch dann insgesamt Masseschulden nach KO § 59 Abs. 1 Nr. 1, wenn das Einigungsstellenverfahren zwar vor Konkurseröffnung begonnen, aber erst nach diesem Zeitpunkt durch einen Spruch der Einigungsstelle abgeschlossen wurde.