Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.01.1979, Az.: 3 AZR 363/77
Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Hochschule; Wissenschaftliche Assistenten; Verwalter von Stellen; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Wissenschaftlicher Mittelbau
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.01.1979
- Aktenzeichen
- 3 AZR 363/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10146
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 09.03.1977 - 2 Sa 631/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL
- RiA 1980, 36
Amtlicher Leitsatz
Ob wissenschaftliche Mitarbeiter an den Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz den Verwaltern von Stellen eines wissenschaftlichen Assistenten gleichstehen und deshalb nach BAT § 3 Buchst. g nicht unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages und der zugehörigen Versorgungstarifverträge fallen, läßt sich nicht generell beantworten. Es kommt darauf an, ob sie dem wissenschaftlichen Nachwuchs oder dem wissenschaftlichen Mittelbau zuzurechnen sind.