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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.01.1979, Az.: 6 AZR 153/77

Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden; Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Freie Arbeitsplätze

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.01.1979
Aktenzeichen
6 AZR 153/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10080
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 26.11.1976 - 5 Sa 464/76

Fundstellen

  • BB 1979, 1037
  • DB 1979, 1138-1139 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden gemäß BetrVG § 78a ist für den Arbeitgeber unzumutbar, wenn zum Zeitpunkt der etwaigen Begründung eines Arbeitsverhältnisses keine freien Arbeitsplätze vorhanden sind.