Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.01.1979, Az.: 6 AZR 512/77
Gratifikationsform; Zusätzliches Urlaubsgeld; Schwerbehinderte; Zusatzleistung; Berechnung nach Urlaubstagen; Berechnung nach Prozentsätzen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.01.1979
- Aktenzeichen
- 6 AZR 512/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10041
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 44 SchwbG
- § 11 BUrlG
Fundstellen
- BB 1979, 680
- DB 1979, 992 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine tarifliche Regelung, die ein in Gratifikationsform ausgestaltetes zusätzliches Urlaubsgeld in gleicher Höhe für Schwerbehinderte und andere Arbeitnehmer vorsieht, verstößt nicht gegen SchwbG § 44.
2. Das gilt auch dann, wenn die Zusatzleistung nach Urlaubstagen und nach Prozentsätzen des täglichen Urlaubsentgelts berechnet wird.