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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.01.1979, Az.: 6 AZR 512/77

Gratifikationsform; Zusätzliches Urlaubsgeld; Schwerbehinderte; Zusatzleistung; Berechnung nach Urlaubstagen; Berechnung nach Prozentsätzen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.01.1979
Aktenzeichen
6 AZR 512/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10041
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1979, 680
  • DB 1979, 992 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine tarifliche Regelung, die ein in Gratifikationsform ausgestaltetes zusätzliches Urlaubsgeld in gleicher Höhe für Schwerbehinderte und andere Arbeitnehmer vorsieht, verstößt nicht gegen SchwbG § 44.

2. Das gilt auch dann, wenn die Zusatzleistung nach Urlaubstagen und nach Prozentsätzen des täglichen Urlaubsentgelts berechnet wird.