Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.11.1978, Az.: 5 AZR 553/77
Betriebspartner; Einigungsstelle; Sozialplan; Arbeitsplatzverlust; Recht und Billigkeit; Abfindung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.11.1978
- Aktenzeichen
- 5 AZR 553/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10184
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 10.03.1977 - 6 Sa 138/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1979, 474
- DB 1979, 795-796 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Betriebspartner, ebenso die Einigungsstelle, sind beim Abschluß eines Sozialplans in den Grenzen von Recht und Billigkeit (§ 75 BetrVG) frei, darüber zu entscheiden, welche Nachteile, die der Verlust eines Arbeitsplatzes mit sich bringt, durch eine Abfindung ausgeglichen werden sollen.