Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.11.1978, Az.: 5 AZR 358/77
Zusage einer Jahresleistung; Zusätzliche Vergütung; Bezugszeitraum; Zwölftelung bei Ausscheiden; Fälligkeit des Teilanspruchs
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.11.1978
- Aktenzeichen
- 5 AZR 358/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10049
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 27.10.1976 - 10 Sa 551/76
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1979, 423
- DB 1979, 505-506 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 1223 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Enthält die Zusage einer "Jahresleistung" keine weiteren Voraussetzungen des Anspruchs, ist im Zweifel davon auszugehen, daß lediglich eine zusätzliche Vergütung für die geleistete Arbeit innerhalb des Bezugszeitraums bezweckt wird.
2. Scheidet in derartigen Fällen ein Arbeitnehmer vor dem Ende des Bezugszeitraums aus, behält er einen Anspruch auf denjenigen Teil der vollen Jahresleistung, der dem Verhältnis der tatsächlichen Arbeitsleistung zur Gesamtdauer des Bezugszeitraums entspricht (Zwölftelung).
3. Dieser Teilanspruch wird mangels einer anderen Regelung in der Zusage erst zum Ende des Bezugszeitraums fällig.