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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.10.1978, Az.: 4 AZR 177/77

Arbeitsforscher; Vorkalkulatoren; Dienstbereich des Bundesverteidigungsministers; Technische Ausbildung; Fachschulingenieur; REFA-Grundausbildung; Ingenieurszuschnitt; Ingenieursausbildung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.10.1978
Aktenzeichen
4 AZR 177/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10162
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 03.11.1976 - 10/2 Sa 531/74

Fundstellen

  • AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT 1975
  • PersV 1980, 29

Amtlicher Leitsatz

1. Als Arbeitsforscher oder Vorkalkulatoren tätige Angestellte im Dienstbereich des Bundesverteidigungsministers, die nicht über eine technische Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen verfügen, müssen zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der BAT Anl. 1a VergGr Va subjektiv entweder über denen eines geprüften Fachschulingenieurs entsprechende Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen oder aufgrund ihrer abgeschlossenen REFA-Grundausbildung befähigt sein, eine "entsprechende Tätigkeit" auf dem Gebiete der Arbeitsforschung oder Vorkalkulation auszuüben.

2. In beiden Fällen erfordert die auszuübende Tätigkeit objektiv "Ingenieurszuschnitt". Daran fehlt es, wenn die Tätigkeit lediglich Kenntnisse auf einem engbegrenzten Teilgebiet der entsprechenden Ingenieursausbildung verlangt.