Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.09.1978, Az.: 4 AZR 162/77
Arbeitgeberwechsel; Rechtsgeschäft; Studentenwerkgesetz Baden-Württemberg; Begünstigter Personenkreises; Privatrechtliche Einstellungsansprüche; Offentlich-rechtlich organisierte Studentenwerke; Tarifliche Mindestvergütung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.09.1978
- Aktenzeichen
- 4 AZR 162/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10027
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 30.11.1976 - 4 Sa 27/76
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1978, 1720
- EzA § 613a BGB Nr. 20
Amtlicher Leitsatz
1. BGB § 613a fordert einen Arbeitgeberwechsel aufgrund eines Rechtsgeschäftes. Fehlt es daran, so kann diese Vorschrift grundsätzlich auch nicht entsprechend angewendet werden.
2. Studentenwerkgesetz Baden-Württemberg § 16 Abs. 3 S. 1-2 begründet zugunsten des erfaßten Personenkreises individuelle privatrechtliche Einstellungsansprüche.
3. Die Arbeitnehmer, deren Aufgaben auf die öffentlich-rechtlich organisierten Studentenwerke übergegangen sind (Satz 1), sind von diesen mit ihren bisherigen Aufgaben und nach Maßgabe ihrer bisherigen tariflichen Mindestvergütung zu beschäftigen, soweit diese den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT entspricht. Ist in den Fällen des Satzes 2 keine entsprechende Stelle vorhanden oder frei, so hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf eine Tätigkeit nach der nächstniedrigeren Vergütungsgruppe und dementsprechende tarifliche Mindestvergütung.