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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.08.1978, Az.: 3 AZR 989/77

Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers; Dauer des Kündigungsrechtsstreits; Haftungsvorschrift

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.08.1978
Aktenzeichen
3 AZR 989/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10193
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 25.08.1977 - 1b Sa 52/77

Fundstellen

  • BB 1979, 523
  • DB 1979, 652-653 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es ist fraglich, ob auf die einstweilige Verfügung durch die der Arbeitgeber von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits entbunden wird (BetrVG § 102 Abs. 5 S. 2), die Haftungsvorschrift des ZPO § 945 Anwendung findet.