Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.06.1978, Az.: 6 AZR 753/76
Verdienstminderungen; Kurzarbeit; Arbeitsausfall; Berechnungszeitraum; Berechnung des Urlaubsentgelts
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.06.1978
- Aktenzeichen
- 6 AZR 753/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10173
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 20.08.1976 - 5 Sa 455/76
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DB 1978, 1939 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Nach BUrlG § 11 Abs. 1 S. 3 bleiben Verdienstminderungen infolge Kurzarbeit und Arbeitsausfall im Berechnungszeitraum nur dann bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht, wenn der urlaubsberechtigte Arbeitnehmer selbst Kurzarbeit geleistet hat oder unmittelbar von einem Arbeitsausfall betroffen war.