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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.06.1978, Az.: 6 AZR 753/76

Verdienstminderungen; Kurzarbeit; Arbeitsausfall; Berechnungszeitraum; Berechnung des Urlaubsentgelts

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.06.1978
Aktenzeichen
6 AZR 753/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10173
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 20.08.1976 - 5 Sa 455/76

Fundstelle

  • DB 1978, 1939 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nach BUrlG § 11 Abs. 1 S. 3 bleiben Verdienstminderungen infolge Kurzarbeit und Arbeitsausfall im Berechnungszeitraum nur dann bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht, wenn der urlaubsberechtigte Arbeitnehmer selbst Kurzarbeit geleistet hat oder unmittelbar von einem Arbeitsausfall betroffen war.