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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.06.1978, Az.: 3 AZR 832/76

Veräußerung eines Betriebes; Versorgungsanwartschaften; Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses; Erwerber des Betriebes

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.06.1978
Aktenzeichen
3 AZR 832/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10150
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 17.08.1976 - 11 Sa 1782/75

Fundstelle

  • DB 1978, 1795-1796 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Veräußerung eines Betriebes bleiben Versorgungsanwartschaften bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis gemäß BGB § 613a Abs. 1 fortbesteht.

2. Schuldner der übernommenen Versorgungsanwartschaften wird der Erwerber des Betriebes. Der Veräußerer kann nur noch in den engen Grenzen des BGB § 613a Abs. 2 neben dem Erwerber in Anspruch genommen werden.