Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.06.1978, Az.: 3 AZR 832/76
Veräußerung eines Betriebes; Versorgungsanwartschaften; Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses; Erwerber des Betriebes
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.06.1978
- Aktenzeichen
- 3 AZR 832/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10150
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 17.08.1976 - 11 Sa 1782/75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1978, 1795-1796 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Veräußerung eines Betriebes bleiben Versorgungsanwartschaften bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis gemäß BGB § 613a Abs. 1 fortbesteht.
2. Schuldner der übernommenen Versorgungsanwartschaften wird der Erwerber des Betriebes. Der Veräußerer kann nur noch in den engen Grenzen des BGB § 613a Abs. 2 neben dem Erwerber in Anspruch genommen werden.