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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.06.1978, Az.: 3 AZR 783/76

Rückdeckungsversicherung; Übertragung der Rechte; Finanzierung einer Versorgungszusage; Vergleichsantrag; Konkursantrag; Forderungsabtretung; Gläubigerbenachteiligung; Gesetzesumgehung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.06.1978
Aktenzeichen
3 AZR 783/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10102
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 20.08.1976 - 2 Sa 60/76

Fundstellen

  • BB 1978, 1363
  • DB 1978, 1843-1844 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Überträgt ein Arbeitgeber die Rechte aus einer Rückdeckungsversicherung, die zur Finanzierung einer Versorgungszusage geschlossen wurde, dem begünstigten Arbeitnehmer unter der aufschiebenden Bedingung, daß ein Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt wird, so ist eine solche Forderungsabtretung in der Regel als Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (KO §§ 29 ff.). Ob sie sogar als Gesetzesumgehung nichtig ist, bleibt unentschieden.