Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.05.1978, Az.: 5 AZR 580/77
Rundfunkbeauftragter; Ermittlung von Schwarzhörern; Arbeitnehmer; Freie Mitarbeiter; Freie Gestaltung der Tätigkeit; Bestimmung der Arbeitszeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.05.1978
- Aktenzeichen
- 5 AZR 580/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10107
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 03.05.1977 - 8 Sa 144/76
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit
Amtlicher Leitsatz
Ob Rundfunkbeauftragte, die Schwarzhörer ermitteln sollen, Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter sind, hängt davon ab, ob sie nach Vertrag und praktischer Handhabung im wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können.