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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.05.1978, Az.: 4 AZR 740/76

Anrechnung von Renten; Schwerbehinderter; Behinderung; Arbeitsentgelt; Übergangsgeld; Altersruhegeld

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.05.1978
Aktenzeichen
4 AZR 740/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10059
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 20.09.1976 - 5 Sa 68/76

Fundstelle

  • DB 1978, 1988 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. SchwbG § 42 verbietet die Anrechnung von Renten und vergleichbaren Leistungen, die der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung bezieht, auf das Arbeitsentgelt. Arbeitsentgelt ist auch das Übergangsgeld.

2. Bezieht ein Schwerbehinderter nach Vollendung des 62. und vor Vollendung des 63. Lebensjahres das vorgezogene Altersruhegeld, darf dieses nicht auf das Übergangsgeld angerechnet werden.