Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.05.1978, Az.: 4 AZR 740/76
Anrechnung von Renten; Schwerbehinderter; Behinderung; Arbeitsentgelt; Übergangsgeld; Altersruhegeld
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.05.1978
- Aktenzeichen
- 4 AZR 740/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10059
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 20.09.1976 - 5 Sa 68/76
Rechtsgrundlagen
- § 42 SchwbG 1974
- § 25 AVG
- § 63 BAT
- § 1 TVG
Fundstelle
- DB 1978, 1988 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. SchwbG § 42 verbietet die Anrechnung von Renten und vergleichbaren Leistungen, die der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung bezieht, auf das Arbeitsentgelt. Arbeitsentgelt ist auch das Übergangsgeld.
2. Bezieht ein Schwerbehinderter nach Vollendung des 62. und vor Vollendung des 63. Lebensjahres das vorgezogene Altersruhegeld, darf dieses nicht auf das Übergangsgeld angerechnet werden.